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Zum 1. Mai 2025 gibt es zwei wesentliche Neuerungen bei der Dokumentenbeantragung und deren Aushändigung.

Passbilder für Ausweisdokumente

Bei der Antragstellung für einen Personalausweis oder Reisepass ist durch die Bürger kein Passbild mehr vorzulegen. Eine Antragstellung mit ausgedrucktem Passbild ist nicht mehr möglich. Stattdessen gibt es zu den Lichtbildern zwei Möglichkeiten:

a) Lichtbildaufnahme beim Fotografen

Durch Fotografen wird ein digitales Passbild angefertigt. Dieses Passbild wird unmittelbar nach der Aufnahme durch die Fotografen zertifiziert und in einer Web-Cloud abgelegt. Die Antragsteller erhalten durch die Fotografen einen QR-Code-Ausdruck. Mit diesem Code kann durch das Passamt das Bild ausgelesen werden.

Zu beachten:

  • Für Gesundheitskarten, Führerscheine und ähnliches, werden noch ausgedruckte Passbilder benötigt.

b) Lichtbildaufnahme durch das Amt

Ab (voraussichtlich) dem 01. Mai 2025 kann das Lichtbild auch während der Antragstellung auf dem Passamt erstellt werden. Pro Aufnahmelauf werden hierfür 6,-- EUR fällig.

Zu beachten:

  • Die Bürger erhalten von dem angefertigten und / oder verwendeten Bild keinen Ausdruck. Das Bild ist ausschließlich für das beantragte Personaldokument.
  • Bei einer Antragstellung am gleichen Tag kann das aufgenommene Passbild auch für mehrere Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass) verwendet werden.
  • Sofern das Aufnahmegerät noch nicht durch die Bundesdruckerei geliefert wurde, gibt es eine Übergangsfrist zur Annahme von Bildern auf Papier bis 31.07.2025.
  • Es ist davon auszugehen, dass die durch Fotografen angefertigten Passbilder eine höhere Qualität aufweisen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich durch dieses neue Prozedere die notwendige Arbeitszeit für die Antragsaufnahme durch das Passamt entsprechend verlängert.

 

Aushändigung von Passdokumenten

Es wird auch angestrebt, eine postalische Zustellung der ausgestellten Personaldokumente an die Haustür der Bürger zu ermöglichen. Für diese Option wird bei der Antragstellung eine Gebühr von 15,-- EUR fällig. Wenn diese Möglichkeit genutzt wird, ist gleich bei der Antragstellung das alte Personaldokument zu entwerten und gegebenenfalls einzuziehen. Eine Ausstellung von vorläufigen Dokumenten ist hier nicht möglich.

Zu beachten:

  • Ab wann genau die Zustellmöglichkeit besteht, ist noch nicht sicher. Sofern Interesse besteht, ist bitte bei der Antragstellung nachzufragen.
  • Zur Entgegennahme des Dokumentes ist gegenüber dem Lieferdienstleister ein Identitätsnachweis vorzulegen.
  • Bei der Antragstellung ist eine Kontaktmailadresse zur Ankündigung der Lieferung durch den Lieferdienst anzugeben.
  • Die Lieferzeit wird durch den Lieferdienst festgelegt. Das kann bedeuten, dass zur Entgegenahme durch die Bürger Urlaub zu nehmen ist.
  • Es gibt genau einen Zustellversuch. Schlägt dieser fehl, ist das Dokument auf dem Passamt abzuholen. Eine Rückerstattung der bei der Antragstellung geleisteten 15,-- EUR ist nicht möglich.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt / Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld.

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