Die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) barrierefrei zugänglich zu machen. Die barrierefreie Gestaltung der Internetseiten ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) weitestgehend vereinbar. Noch vorhandene Abweichungen werden auf dieser Seite genannt und nach Möglichkeit nach und nach beseitigt.
Datum der Erklärung
Die Einschätzung basiert auf der mit Stand vom 04.05.2024 ausgeführten Selbstbewertung und wurde zuletzt am 21.07.2024 überprüft und aktualisiert.
Welche Bereiche sind nicht vollständig barrierefrei?
Folgende Teilbereiche sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet:
- Inhalte können bei fest eingestellter Browserbreite umbrechen.
- Die Semantik unterschiedlicher Überschriftenebenen wird nicht überall konsequent eingehalten; manche Elemente sind fälschlicherweise als Listenelement formatiert.
- Formularfelder werden nicht automatisch ausgefüllt (keine Autovervollständigung).
- Nicht-Text-Inhalte besitzen nicht überall Alternativtexte.
- Tastaturfokus ist nicht überall angemessen, so wird zum Beispiel bei fehlerhafter Eingabe in Formularen der Tastaturfokus nicht auf das erste fehlerhafte Feld gesetzt.
- PDF-Dateien sind unter Umständen noch nicht PDF/UA-konform. Unsere bereitgestellten PDF werden nach und nach optimiert veröffentlicht.
Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserem Internetauftritt aufgefallen oder Sie haben Vorschläge, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern? Dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an
Sie können uns auch per Post oder telefonisch erreichen:
Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld
Telefon: +49 (0)9162 - 9291-0
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Sie haben die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Sie können sich auch per Post oder E-Mail an die nachfolgende Kontaktadresse wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung