Das Standesamt ist die richtige Anlaufstelle für die Anforderung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Beurkundung von Sterbefällen und Eheschließungen etc.). Diese enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie diese für sich selbst, Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen. In sonstigen Fällen muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Darüber hinaus ist das Standesamt zuständig für Kirchenaustritte und Eheschließungen.
Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.