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Bürgerservice Online

Das Standesamt ist die richtige Anlaufstelle für die Anforderung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Beurkundung von Sterbefällen und Eheschließungen etc.). Diese enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie diese für sich selbst, Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen. In sonstigen Fällen muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Darüber hinaus ist das Standesamt zuständig für Kirchenaustritte und Eheschließungen.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.

 

Ansprechpartner

Herr Thiehove
Standes-, Sozial- und Gewerbeamt
EG | Raum 05
+49 (0)9162 - 9291-700
Frau Pichlmaier
Standes-, Sozial- und Gewerbeamt
EG | Raum 06
+49 (0)9162 - 9291-700

Zeichenerklärung

Fallabschließend
Hier werden die Daten elektronisch an die VGem Scheinfeld gesendet eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist nicht erforderlich.
Persönliche Vorsprache
Diese Vorgänge werden vorbereitet und an die VGem Scheinfeld gesandt, jedoch ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab, wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt.
Unterschrift notwendig
Die Daten werden elektronisch an die VGem gesendet und dort vorbereitet oder Sie können ein Formular herunterladen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist jedoch noch eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Sie müssen daher das Dokument ausdrucken und an die VGem Scheinfeld schicken, damit der Vorgang rechtswirksam abgeschlossen werden kann.