Das Sachgebiet 32 mit der Kläranlage Scheinfeld betreibt und überwacht die Abwasserbeseitigungsanlagen sowie das Kanalnetz und ist sowohl für die Klärschlammverwertung als auch für die Entsorgung zuständig.
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Damit die Stadt Scheinfeld das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten kann, wird der Umgriff des zu kanalisierenden Gebietes sowie die Anforderung an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitende Abwasser durch die städtische Entwässerungssatzung geregelt.
Zuständigkeiten:
- Betrieb und Überwachung aller Abwasserbeseitigungsanlagen
- Betrieb und Überwachung des Kanalnetzes
- Klärschlammverwertung und Klärschlammentsorgung