Möchten Sie ein stehendes Gewerbe gründen, müssen Sie dieses anzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle. Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn sich wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit ergeben oder der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird. Auch wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, ist dies bei uns anzuzeigen.
Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.