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Bürgerservice Online

Möchten Sie ein stehendes Gewerbe gründen, müssen Sie dieses anzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle. Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn sich wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit ergeben oder der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird. Auch wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, ist dies bei uns anzuzeigen.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.

 

Ansprechpartner

Herr Thiehove
Standes-, Sozial- und Gewerbeamt
EG | Raum 05
+49 (0)9162 - 9291-700
Frau Pichlmaier
Standes-, Sozial- und Gewerbeamt
EG | Raum 06
+49 (0)9162 - 9291-700

Zeichenerklärung

Fallabschließend
Hier werden die Daten elektronisch an die VGem Scheinfeld gesendet eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist nicht erforderlich.
Persönliche Vorsprache
Diese Vorgänge werden vorbereitet und an die VGem Scheinfeld gesandt, jedoch ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab, wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt.
Unterschrift notwendig
Die Daten werden elektronisch an die VGem gesendet und dort vorbereitet oder Sie können ein Formular herunterladen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist jedoch noch eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Sie müssen daher das Dokument ausdrucken und an die VGem Scheinfeld schicken, damit der Vorgang rechtswirksam abgeschlossen werden kann.

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