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Ämter + Sachgebiete

Das Bürgerbüro umfasst das komplette Meldewesen, das Ausstellen von Personalausweisen und Reisepässen, das Wahlamt, Sicherheits- und Ordnungsrecht, das Standesamt, Gewerbeamt und vieles mehr.

 

Meldewesen

Jeder Bürger muss einen Wohnungswechsel innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei uns unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung melden. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnsitz ist nur notwendig, wenn Sie ins Ausland verziehen. Sie erhalten von uns auch Meldebescheinigungen und können bei uns Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge beantragen.

 

Personalausweise / Reisepässe

Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht. Zur Beantragung benötigen Sie Ihr altes Dokument und ein biometrisches Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Bei Erstausstellung durch unsere Behörde benötigen wir ebenfalls eine Geburtsurkunde.

 

Fischereischein

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtsbehörden zur Prüfung aushändigen. Diesen können Sie bei der örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

 

Wahlamt

Bei uns wahlberechtigte Bürger können hier die Briefwahlunterlagen beantragen. Wenn Sie sich für das Ehrenamt des Wahlhelfers bewerben möchten, sind Sie uns stets willkommen.

 

Sicherheits- und Ordnungsrecht

Wenn Sie uns einen Vorfall mit Hunden in unserem Verwaltungsbereich melden möchten, bitten wir um eine unverzügliche Kontaktaufnahmen. Gefährliche Tiere sind bei uns zu melden. Beabsichtigte Feuerwerke und Zeltlager müssen bei uns rechtzeitig beantragt und von uns genehmigt werden.

 

Standesamt

Kaum ein anderes Sachgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben - mit ihrem Personenstand - wie das Standesamt. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird jeder Vorgang beim Standesamt beurkundet. Aber unter anderem auch Namensangelegenheiten, Kirchenaustritte, Urkundenausstellungen und Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsanerkennungen liegen in dem weitreichenden Aufgabenfeld des Standesamtes.

 

Gewerbeamt

Grundsätzlich ist jede selbstständige und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und nach der geltenden Rechtsordnung erlaubt ist, im Sachgebiet 11/12 für die jeweilige Mitgliedsgemeinde anzuzeigen. Die Zuständigkeit bezieht sich auf jede An-, Um- bzw. Abmeldung des Gewerbes sowie das Erteilen von Auskünften aus dem Gewerberegister.

 

Veranstaltungswesen

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld ist die zentrale Anlaufstelle für öffentliche Veranstaltungen im Sachgebiet 11/12 angesiedelt. Dort erhalten Sie nähere Informationen über die möglicherweise erforderlichen Schritte, die zur Genehmigung und damit zur Durchführbarkeit Ihrer Veranstaltung notwendig sind. Sie erhalten auch alle notwendigen Unterlagen (Antragsformulare, Broschüren, Merkblätter, etc.). Nach der vollständigen Einreichung Ihrer Unterlagen zur Veranstaltung, werden diese an die zu beteiligenden Behörden/Dienststellen weitergeleitet. 

Eine Genehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn...

  • alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. 
  • die Veranstaltung nicht eine Woche vorher angemeldet wird. 
  • mehr als 1.000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen. 
  • die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfinden und mehr als 200 Personen teilnehmen sollen (auch gültig für private Veranstaltungen wie Geburtstags-, Firmen-, Vereins- oder Hochzeitsfeiern). 
  • öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen. 
  • Straßensperrungen notwendig sind. 
  • eine Tombola durchgeführt werden soll.
  • ein Zelt mit einer Grundfläche von mehr als 75 maufgestellt werden soll.

Auch wenn keine Genehmigungspflicht besteht, kann die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Anordnungen zu einer Veranstaltung erlassen. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, eine Veranstaltung frühzeitig (bereits in der Planungsphase) im Sachgebiet 11/12 anzuzeigen oder die Sachlage in einem persönlichen Gespräch bzw. telefonisch abzuklären. Wir stehen Ihnen dazu gerne zur Verfügung.

 

Sozialamt

Das Sachgebiet 11/12 der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld ist zum Beispiel für folgendes zuständig:

  • kostenlose Auskünfte in allen Fragen der Sozialversicherung
  • Schwerbehindertenanträge
    • Antrag auf erstmalige Feststellung Grad der Behinderung
    • Erhöhungsantrag
    • Feststellung eines Merkzeichens
    • Ausstellung von Parkausweisen für Schwerbehinderten Menschen
  • Wohngeld
  • Lastenzuschuss
  • Bayerisches Blindengeld
  • Übernahme Heimkosten
  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Unterhaltsvorschuss
  • Fahrtkostenerstattungen für Schüler
  • Rundfunkbefreiung
  • Bayerisches Pflegegeld
  • Bafög

 

Fundamt

Sollten Sie im Bereich einer der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht unser Fundamt helfen. Fundgegenstände werden in der Regel hier abgegeben oder angezeigt. Können wir Sie als Eigentümer ermitteln (z.B. bei Ausweispapieren) informieren wir Sie selbstverständlich automatisch.

 

Allgemeine Zuständigkeiten des Bürgerbüros:

  • Sicherheits- und Ordnungsrecht
  • Meldewesen
  • Personalausweise und Reisepässe
  • Staatsangehörigkeitsrecht
  • Ausländerangelegenheiten
  • Beglaubigungen und Bestätigungen
  • Führungszeugnisse, Anfragen an das Gerwerbezentralregister
  • Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheide
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, Bürgeranträge
  • Jagd- und Fischereiwesen
  • Sühneverfahren
  • Schöffenangelegenheiten
  • Veterinärwesen
  • Umweltschutz
  • Kindergeld
  • Eheanmeldungen
  • Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
  • Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
  • Namensrechtliche Erklärungen
  • Kirchenaustritte
  • Ausstellung von Urkunden/Beglaubigten Abschriften
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Fundsachen
  • Fundtiere

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld ist keine sachbearbeitende Stelle. Auskünfte sind daher nur in begrenztem Umfang möglich. Weiterführende Informationen sind bei den jeweiligen Fachbehörden einzuholen.

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Ansprechpartner

Frau Vasquez Peralta
Bürgerbüro
EG | Raum 02
09162 9291-9800
Frau Knahn
Bürgerbüro
EG | Raum 02
09162 9291-9800
Frau Durik
Bürgerbüro
EG | Raum 02
- - -
09162 9291-9800
Frau Pichlmaier
Bürgerbüro
EG | Raum 05
09162 9291-9800
Herr Münich
Bürgerbüro
EG | Raum 06
09162 9291-9800

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