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Ämter + Sachgebiete

Der Bereich des Standes-, Sozial- und Gewerbeamt ist sehr umfangreich und begleitet die Belange der Menschen in allen Lebenslagen.

Standesamt

Kaum ein anderes Sachgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben - mit ihrem Personenstand - wie das Standesamt. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird jeder Vorgang beim Standesamt beurkundet. Aber unter anderem auch Namensangelegenheiten, Kirchenaustritte, Urkundenausstellungen und Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsanerkennungen liegen in dem weitreichenden Aufgabenfeld des Standesamtes. 

Zuständigkeiten:

  • Eheanmeldungen
  • Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
  • Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
  • Namensrechtliche Erklärungen
  • Kirchenaustritte
  • Ausstellung von Urkunden/Beglaubigten Abschriften
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

 

Gewerbeamt

Grundsätzlich ist jede selbstständige und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und nach der geltenden Rechtsordnung erlaubt ist, im Sachgebiet 11/12 für die jeweilige Mitgliedsgemeinde anzuzeigen. Die Zuständigkeit bezieht sich auf jede An-, Um- bzw. Abmeldung des Gewerbes

Zuständigkeiten:

  • Gewerbemeldungen (An-, Ab- und Ummeldung)
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister

 

Veranstaltungen

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld ist die zentrale Anlaufstelle für öffentliche Veranstaltungen im Sachgebiet 11/12 angesiedelt. Dort erhalten Sie nähere Informationen über die möglicherweise erforderlichen Schritte, die zur Genehmigung und damit zur Durchführbarkeit Ihrer Veranstaltung notwendig sind. Sie erhalten auch alle notwendigen Unterlagen (Antragsformulare, Broschüren, Merkblätter, etc.). Nach der vollständigen Einreichung Ihrer Unterlagen zur Veranstaltung, werden diese an die zu beteiligenden Behörden/Dienststellen weitergeleitet. 

Eine Genehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn...

  • alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. 
  • die Veranstaltung nicht eine Woche vorher angemeldet wird. 
  • mehr als 1.000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen. 
  • die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfinden und mehr als 200 Personen teilnehmen sollen (auch gültig für private Veranstaltungen wie Geburtstags-, Firmen-, Vereins- oder Hochzeitsfeiern). 
  • öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen. 
  • Straßensperrungen notwendig sind. 
  • eine Tombola durchgeführt werden soll.
  • ein Zelt mit einer Grundfläche von mehr als 75 maufgestellt werden soll.

Auch wenn keine Genehmigungspflicht besteht, kann die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Anordnungen zu einer Veranstaltung erlassen. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, eine Veranstaltung frühzeitig (bereits in der Planungsphase) im Sachgebiet 11/12 anzuzeigen oder die Sachlage in einem persönlichen Gespräch bzw. telefonisch abzuklären. Wir stehen Ihnen dazu gerne zur Verfügung.

 

Sozialamt

Das Sachgebiet 11/12 der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld ist zum Beispiel für folgendes zuständig:

  • kostenlose Auskünfte in allen Fragen der Sozialversicherung
  • Schwerbehindertenanträge
    • Antrag auf erstmalige Feststellung Grad der Behinderung
    • Erhöhungsantrag
    • Feststellung eines Merkzeichens
    • Ausstellung von Parkausweisen für Schwerbehinderten Menschen
  • Wohngeld
  • Lastenzuschuss
  • Bayerisches Blindengeld
  • Übernahme Heimkosten
  • Grundsicherung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Unterhaltsvorschuss
  • Fahrtkostenerstattungen für Schüler
  • Rundfunkbefreiung
  • Bayerisches Pflegegeld
  • Bafög

 

 

Fundamt

  • Fundsachen
  • Fundtiere

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld ist keine sachbearbeitende Stelle. Auskünfte sind daher nur in begrenztem Umfang möglich. Weiterführende Informationen sind bei den jeweiligen Fachbehörden einzuholen.

E-Mail an das Standesamt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ansprechpartner

Herr Thiehove
Standes-, Sozial- und Gewerbeamt
EG | Raum 05
+49 (0)9162 - 9291-700
Frau Pichlmaier
Standes-, Sozial- und Gewerbeamt
EG | Raum 06
+49 (0)9162 - 9291-700

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