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Bürgerservice Online

Hier finden Sie Serviceleistungen aus allen Bereichen des Bürgerbüros.

 

Meldewesen

Das Einwohnermeldeamt ist Anlaufstelle für die verschiedensten Dienstleistungen. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn es um die Beantragung vorn Führungszeugnissen, Melderegisterauskünften und Meldebescheinigungen geht. Außerdem nehmen wir alle Arten von Fahrerlaubnisanträgen entgegen. Für anfallende Fachfragen und Auskünfte diesbezüglich steht Ihnen allerdings das Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim zur Verfügung.

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus in unserer Verwaltungsgemeinschaft beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage Ihrer gültigen Ausweisdokumente und der unten aufrufbaren Wohnungsgeberbestätigung anmelden. Dasselbe gilt für Umzüge innerhalb unseres Zuständigkeitsgebietes.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.

 

 

Passwesen

Neben dem Meldewesen ist das Einwohnermeldeamt auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um Ihre Personaldokumente geht. Ist Ihr Personalausweis nicht mehr gültig, oder benötigen Sie einen Reisepass, dann wenden Sie sich bitte an uns, denn jeder Deutsche Staatsbürger ist ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes ist unverzüglich eine Verlustmeldung zu tätigen.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht grundsätzlich ein Personalausweis. Planen Sie allerdings eine Reise in ein außereuropäisches Land, ist in fast jedem Fall ein Reisepass unerlässlich.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.

 

 

Wahlamt

Haben Sie als deutscher Staatsbürger bereits das 18. Lebensjahr vollendet, dann haben Sie das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Oftmals gestaltet sich dies schwieriger, zum Beispiel, wenn Sie am Wahltag verhindert sind. Trotzdem ist es wichtig, seine Stimme zu nutzen und mitzuentscheiden. Deshalb können Sie bereits im Voraus Ihre Briefwahl ganz einfach online beantragen. 

Darüber hinaus freuen wir uns über jede fleißige Hand, die sich dazu bereiterklärt, am Tag der Wahl mitzuhelfen und das Ergebnis auszuwerten.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.

 

 

Standesamt

Das Standesamt ist die richtige Anlaufstelle für die Anforderung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Beurkundung von Sterbefällen und Eheschließungen etc.). Diese enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie diese für sich selbst, Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen. In sonstigen Fällen muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Darüber hinaus ist das Standesamt zuständig für Kirchenaustritte und Eheschließungen.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.

 

 

Gewerbeamt

Möchten Sie ein stehendes Gewerbe gründen, müssen Sie dieses anzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle. Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn sich wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit ergeben oder der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird. Auch wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, ist dies bei uns anzuzeigen.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.

 

 

Fundbüro

Wenn Sie eine Sache verloren haben, können Sie ganz einfach auf den unten aufgeführten Link klicken und in unserem online Fundbüro danach suchen. Sollten Sie Finder einer Sache sein, möchten wir Sie darum bitten, uns telefonisch zu kontaktieren.

 

 

Ansprechpartner

Frau Vasquez Peralta
Bürgerbüro
EG | Raum 02
09162 9291-9800
Frau Knahn
Bürgerbüro
EG | Raum 02
09162 9291-9800
Frau Durik
Bürgerbüro
EG | Raum 02
- - -
09162 9291-9800
Frau Pichlmaier
Bürgerbüro
EG | Raum 05
09162 9291-9800
Herr Münich
Bürgerbüro
EG | Raum 06
09162 9291-9800

Zeichenerklärung

Fallabschließend
Hier werden die Daten elektronisch an die VGem Scheinfeld gesendet eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist nicht erforderlich.
Persönliche Vorsprache
Diese Vorgänge werden vorbereitet und an die VGem Scheinfeld gesandt, jedoch ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache im Rathaus noch erforderlich. Durch das Ausfüllen vorab, wird die Bearbeitung jedoch beschleunigt.
Unterschrift notwendig
Die Daten werden elektronisch an die VGem gesendet und dort vorbereitet oder Sie können ein Formular herunterladen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist jedoch noch eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Sie müssen daher das Dokument ausdrucken und an die VGem Scheinfeld schicken, damit der Vorgang rechtswirksam abgeschlossen werden kann.

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