Zum Jahresende steht die Ablesung des Stromzählerstands für die Jahresabrechnung an. Die „Selbstablesung“ hat sich in den letzten Jahren bewährt und so bitten wir Sie auch diesmal um Ihre Mithilfe.
Falls Sie letztes Jahr Ihre E-Mail-Adresse auf den Ablesekarten eingetragen haben, sollten Sie automatisch eine E-Mail mit der Bitte um Ablesung Ihres Zählerstandes erhalten. Falls Sie bis zum 24.11.2024 keine Meldung des Zählerstands abgegeben haben, erhalten Sie ab dem 03.12.2024 eine Ablesekarte per Post. Bitte lesen Sie Ihren aktuellen Zählerstand ab, tragen ihn wie beschrieben in die Zählerkarte ein und senden Sie diese zurück an die Stadtwerke Scheinfeld.
Die Zählerstandsmeldungen sollen ausschließlich über folgende Wege erfolgen:
- via Internet (www.stadtwerke-scheinfeld.de) oder den nachfolgenden Button
- per Post mittels Ablesekarte
- per Einwurf der Ablesekarte in den Briefkasten der Stadtwerke Scheinfeld, Karl-Lax-Straße 1, 91443 Scheinfeld
- per Einwurf der Ablesekarte in den Briefkasten der Stadt Scheinfeld, Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld
Von persönlicher Abgabe in den Büroräumen ist bitte abzusehen. Ihre Rückmeldung muss spätestens am 03.01.2025 bei den Stadtwerken eingegangen sein. Bei Nichtmeldung erfolgt eine Schätzung des Zählerstandes auf Grundlage des letztjährigen Verbrauches.
Ihre Jahresabrechnung erhalten Sie ab Mitte Januar 2025. Bei Fragen zur Ablesung oder Abrechnung stehen wir gerne unter der Telefonnummer 09162 - 9291211 zur Verfügung.
Hinweis zum Abrechnungszeitraum:
Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Die Zahl der Abrechnungstage wird in der Rechnung angegeben. Um den Verbrauch zum Stichtag abzurechnen, werden die bei der Ablesung festgestellten Stände vom tatsächlichen Ablesetag ausgehend nach dem durchschnittlichen Verbrauchsverhalten auf den 31.12. hochgerechnet.