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Rechtsgrundlage: Beitrags- und Gebührensatzung zur jeweiligen Entwässerungssatzung.

Anzugeben ist alles Vieh, das sich am Stichtag (01. Januar) in den Ställen bzw. auf den Flächen dieses Betriebes befindet, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh (Pensions-, Lohnmastvieh und dergleichen).

 

Fortschritt 0%
1 Persönliche Daten 2 Angaben zum Viehbestand 3 Sonstige Daten
Tierhalter *
PK-Nummer
Straße / Hausnummer *
PLZ / Wohnort *
E-Mail (für Versandbestätigung) *
Telefonnummer (für Rückfragen) *
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Fortschritt 33%
1 Persönliche Daten 2 Angaben zum Viehbestand 3 Sonstige Daten
Pony und Großpferd bis 1 Jahr | 0,70 GVE
Esel | 0,70 GVE
Kälber bis 6 Monate | 0,30 GVE
Rinder über 2 Jahre | 1,00 GVE
Schafe / Ziegen unter 1 Jahr | 0,04 GVE
Ferkel bis unter 30 kg | 0,02 GVE
Mast- und Zuchtschweine ab 50 kg | 0,16 GVE
Kücken und Junghennen  unter 1/2 Jahr | 0,0015 GVE
Schlacht und Masthühner | 0,0015 GVE
Großpferde (Stockmaß 1,48m) | 1,00 GVE
Alpaka | 0,30 GVE
Jungvieh 6 Monate bis 2 Jahre | 0,60 GVE
Schafe / Ziegen unter 1 Jahr | 0,04 GVE
Schafe / Ziegen über 1 Jahr | 0,15 GVE
Jungschweine 30 kg bis unter 50 kg | 0,06 GVE
Zuchtsauen und trächtige Jungsauen | 0,30 GVE
Legehennen über 1/2 Jahr | 0,0060 GVE
Enten | 0,0040 GVE
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Fortschritt 66%
1 Persönliche Daten 2 Angaben zum Viehbestand 3 Sonstige Daten
Die Viehhaltung wurde zu folgendem Datum aufgegeben
Anzahl gemeldeter Personen des angeschlossenen Grundstückes am 01. April des aktuellen Jahres *
Richtigkeit der Angaben *

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird hiermit bestätigt. Ferner versichere ich, dass zum Tränken der Tiere kein Wasser aus einem Brunnen verwendet wird.

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